Bitcoin-Wallets aus 2011 erwachen – Streit um 3,8 Millionen BTC
Im Zuge eines spektakulären Rechtsstreits in New York bewegen sich plötzlich fast 15 Jahre ruhende Bitcoin-Adressen. Ein Jurist stellt die Klage auf wackligem Fundament.
Veröffentlicht
8. Juni 2026

Zwei Bitcoin-Adressen, die seit 2011 kein einziges Mal bewegt wurden, sind Anfang Juni 2026 plötzlich aktiv geworden. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Beide stehen auf einer Liste von 39.069 Wallets, die ein Kläger in New York als angeblich herrenlos beansprucht. Der Fall wirft grundlegende Fragen auf – und könnte weitreichende Folgen für die Krypto-Community haben.
Ruhende Adressen werden lebendig
Der Research-Direktor von Galaxy, Alex Thorn, entdeckte die Bewegungen und berichtete davon auf X. Am 2. Juni transferierte die Wallet 1LwWtSs7 15 ihrer insgesamt 35,55 BTC an eine neue Adresse. Nur fünf Tage später zog die Wallet 18sLgPeB ihre kompletten 47,25 BTC ab – die erste Transaktion seit Juni 2011. Beide Adressen sind Teil einer spektakulären Klage, die am 11. März 2026 vor dem Supreme Court des New Yorker Bezirks eingereicht wurde.
Die Klage: 293 Milliarden Dollar als Fundsache
Der Kläger, der unter dem Pseudonym „Noah Doe“ auftritt, behauptet, er habe die 39.069 Wallets mit einem Algorithmus identifiziert. Zusammen sollen sie rund 3,8 Millionen BTC halten – zum Zeitpunkt der Einreichung ein Wert von etwa 293 Milliarden US-Dollar. Seine rechtliche Grundlage ist das Artikel 7-B des New Yorker Gesetzes über persönliches Eigentum – eine Regelung für verlorene, physische Gegenstände. Noah Doe will eine gerichtliche Eigentumserklärung erwirken.
„Die Wallets wurden durch einen Algorithmus identifiziert, ihre öffentlichen Adressen der Polizei übergeben und per OP_RETURN-Nachrichten kontaktiert. Wallets, die innerhalb von 90 Tagen nicht reagierten, wurden als herrenlos eingestuft.“
Die aktuellen Transaktionen sind aus Sicht des Klägers ein Problem: Sie belegen, dass die Eigentümer sehr wohl noch aktiv sind – oder dass jemand die rechtliche Unsicherheit für sich nutzt.
Juristischer Gegenwind: „Not your keys, not your coins“
Der New Yorker Anwalt Ian R. Cohen hat als amicus curiae – also als sachkundiger Dritter – einen Schriftsatz eingereicht, der die Klage fundamental angreift. Sein Kernargument: Inaktivität ist nicht gleich Abandonment. Artikel 7-B setze zudem den physischen Besitz eines Gegenstands voraus. Die Kläger hätten aber nie eine private Key zu irgendeinem der BTC besessen.
Am schwersten wiegt sein technisches Argument: Selbst wenn ein Gericht Noah Doe zum Eigentümer erkläre, habe das auf der Bitcoin-Blockchain keinerlei Wirkung. Die Network erkennt ausschließlich kryptografische Signaturen an. Cohen zitiert das bekannte Prinzip: „Not your keys, not your coins“.
Darüber hinaus verweist er auf das New Yorker Gesetz über herrenloses Eigentum, das seit 2022 explizit Krypto-Assets erwähnt. Demnach müssten wirklich verlassene Coins an den Staat fallen – nicht an einen privaten Finder.
Was nun? Richterin bremst
Am 5. Juni stoppte Richterin Kathy King jegliche Schritte in Richtung eines Versäumnisurteils. Für den 14. Juli ist eine Anhörung angesetzt, in der über die Zulassung von Cohens Schriftsatz entschieden wird. Bis dahin ruht der Antrag der Kläger.
Die Bewegungen der Juni-Wallets könnten Cohens Position zusätzlich stützen: Sie zeigen, dass jemand Zugang zu den Keys hat – und dass das Gericht diesen Fall nicht mit der einfachen Logik eines verlorenen Regenschirms behandeln kann. Für Anleger hierzulande bleibt die steuerliche Einordnung dieser Entwicklung relevant: Sollte ein Gericht tatsächlich Eigentumsrechte an Krypto-Assets ohne privaten Key zusprechen, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben – auch unter dem DACH-Steuerrecht und dem EU-Regulierungsrahmen MiCA.