Bitget startet SpaceX-Token Sale mit 1,5-Billionen-Dollar-Bewertu
Die Kryptobörse bietet mit preSPAX synthetische Exposure vor dem erwarteten Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen an – ein Novum mit regulatorischen Grauzonen.
Veröffentlicht
11. April 2026

Die Kryptobörse Bitget betritt mit einem ungewöhnlichen Angebot Neuland: Ab dem 18. April können Nutzer den Token preSPAX erwerben, der synthetische Exposure auf die künftige Börsenperformance von SpaceX bieten soll. Der Verkauf läuft bis zum 21. April, anschließend soll der OTC-Handel starten.
Hinter dem Produkt steht nicht Bitget selbst, sondern der Anbieter Republic. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine direkte Beteiligung an SpaceX-Aktien. Stattdessen ist preSPAX ein strukturiertes digitales Asset, das die wirtschaftliche Performance der SpaceX-Aktie nach einem Börsengang (IPO) spiegeln soll. Für den Token-Verkauf wird ein implizierter Unternehmenswert von 1,5 Billionen US-Dollar angesetzt. 94.000 Token werden zu je 650 Dollar angeboten, was einem Gesamtvolumen von 61,1 Millionen Dollar entspricht.
Timing kurz vor dem erwarteten Mega-IPO
Das Angebot kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Bloomberg berichtete Anfang April, dass SpaceX vertrauliche Unterlagen für einen Börsangang bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht habe. Analysten spekulieren über eine Bewertung von deutlich über 1,75 Billionen Dollar, möglicherweise sogar bis zu 2 Billionen. Ein Listing in dieser Größenordnung wäre einer der größten Börsengänge der Geschichte.
Bitget positioniert seine neue Plattform IPO Prime explizit als Brücke zwischen Krypto- und traditionellem Börsenmarkt. Sie soll Nutzern frühzeitigen wirtschaftlichen Zugang zu privaten „Unicorn“-Unternehmen vor deren IPO ermöglichen. Republic bezeichnet die Token-Struktur als reguliertes Produkt.
Klare Abgrenzung und regulatorische Fragen
In den eigenen Bedingungen von Bitget wird jedoch deutlich abgegrenzt: preSPAX begründet keine Rechtsbeziehung zu SpaceX und wird nicht von dem Raumfahrtunternehmen gebilligt. Die Abwicklung des Tokens ist zudem an den erfolgreichen Börsengang und das Ende der üblichen Sperrfrist für frühe Investoren geknüpft. Erst dann würde der Emittent den Wert basierend auf dem Börsenkurs in Token oder USDT umwandeln.
Für Anleger aus dem DACH-Raum wirft ein solches synthetisches Produkt komplexe steuerliche Fragen auf. Die Einstufung als privates Veräußerungsgeschäft (§ 22 EStG) oder als sonstiges Wirtschaftsgut ist nicht trivial und hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Zudem unterliegt der Vertrieb solcher Produkte an europäische Retail-Anleger strengen MiCA- und Wertpapierprospekt-Regularien der EU, die hier geprüft werden müssten.