GENIUS Act verbietet Staking-ähnliche Zinsen – Circle sucht
Der US-GENIUS Act untersagt Stablecoin-Emittenten die Zahlung von Zinsen an Inhaber. Circle-CEO Jeremy Allaire setzt nun auf Transaktionsanreize statt Halteprämien – ein Modell mit Signalwirkung für den gesamten Markt.
Veröffentlicht
26. Mai 2026

Der GENIUS Act, im Juli 2025 in den USA in Kraft getreten, hat einen der verlockendsten Anreize für Stablecoin-Inhaber gekappt: direkte Zinszahlungen. Circle-CEO Jeremy Allaire argumentiert nun, die Branche brauche dieses Modell gar nicht – und setzt stattdessen auf transaktionsbasierte Anreize und Treueprogramme. Was wie eine Einschränkung wirkt, bezeichnet Allaire als „mächtigen Rückenwind“ für die Adoption von USDC.
Was der GENIUS Act wirklich ändert
Das Gesetz zieht eine harte Trennlinie zwischen Zahlungs-Stablecoins und einlagenähnlichen Finanzprodukten. Kernbestimmung: Stablecoin-Emittenten dürfen keine direkten Zinsen oder Erträge mehr an Inhaber auszahlen. Gleichzeitig schreibt der Act eine 1:1-Hinterlegung mit hochliquiden Vermögenswerten, Anti-Geldwäsche-Auflagen und regelmäßige Prüfungen vor.
Bemerkenswert ist Abschnitt 4 des Gesetzes. Er wurde speziell formuliert, um Stablecoins klar von Bankeinlagen abzugrenzen – eine Konzession an die traditionelle Finanzbranche, die jahrelang befürchtet hatte, Kryptowährungen könnten ihr ins Kerngeschäft greifen.
Der Workaround, der keiner ist
Bereits vor dem GENIUS Act hatte Coinbase Prämien auf USDC-Bestände von rund 3,85 Prozent vermarktet. Diese wurden jedoch als Drittanbieter-Belohnungen strukturiert – nicht als direkte Zinszahlungen von Circle. Diese Konstruktion bleibt nach dem Gesetz zulässig, solange das Geld nicht vom Emittenten an den Halter fließt.
Allaires Vision geht weiter: Er plädiert für ein komplett nutzungsorientiertes Modell. Statt Halteprämien soll es Cashback auf Transaktionen, Händler-Treueprogramme oder gestaffelte Vorteile für Vielnutzer geben. Das US-Finanzministerium und die OCC haben Anfang 2026 Vorschläge vorgelegt, die die genauen Grenzen zwischen „Belohnung“ und „Zins“ klären sollen. Die Regulierung bleibt also dynamisch.
USDC trotzt dem Verbot
Die Nachfrage nach USDC leidet nicht unter dem Zinsverbot. Die umlaufende Menge erreichte Ende des ersten Quartals 2026 rund 77 Milliarden US-Dollar – ein Zeichen für ungebrochenes Vertrauen.
Ein Nebeneffekt des Gesetzes: Circle selbst verdient weiter an den Reserven. Die hinterlegten 77 Milliarden Dollar generieren Erträge, die der Emittent behalten darf. Das Gesetz schützt also die Ökonomie der Herausgeber, während es die Weitergabe an die Nutzer unterbindet.
Bedeutung für Anleger
Coinbears USDC-Prämienmodell bleibt ein wichtiger Indikator. Bleiben Drittanbieter-Belohnungen regulatorisch unangetastet, werden andere Plattformen nachziehen. Verschärfen die Behörden die Definition verbotener Zahlungen, könnten selbst diese Konstruktionen unter Druck geraten.
Der Lobbykampf zwischen Kryptoplattformen und traditionellen Banken ist noch nicht entschieden. Die Geldhäuser haben die Abgrenzung im GENIUS Act forciert, weil sie nicht mit verzinslichen digitalen Dollar konkurrieren wollten. Für Anleger im DACH-Raum bleibt die steuerliche Einordnung solcher Transaktionsanreize nach § 22 EStG relevant – insbesondere, wenn sie als geldwerter Vorteil gewertet werden.