SEC-Taxonomie für Krypto: Das Ende der Gensler-Ära?
Neue US-Richtlinie klassifiziert digitale Assets in fünf Kategorien und schafft regulatorische Klarheit. Doch die endgültigen Regeln sind noch nicht in Stein gemeißelt.
Veröffentlicht
22. März 2026

Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine neue Richtlinie veröffentlicht, die digitale Assets in fünf Kategorien einteilt. Für Alex Thorn, Forschungschef bei der Investmentfirma Galaxy, setzt diese Taxonomie den „letzten Nagel“ in den Sarg der SEC-Politik unter dem früheren Vorsitzenden Gary Gensler.
Die am Dienstag veröffentlichte Anleitung unterscheidet zwischen digitalen Rohstoffen (Commodities), digitalen Sammlerstücken wie NFTs, digitalen Werkzeugen, Stablecoins und tokenisierten Wertpapieren. Entscheidend ist laut Thorn jedoch nicht nur der Inhalt, sondern die rechtliche Form: Es handelt sich um eine interpretative Regel und nicht um eine gesetzgeberische Vorschrift.
Was eine „interpretative Regel“ bedeutet
„Der Unterschied ist enorm wichtig nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (APA). Eine gesetzgeberische Regel durchläuft ein Anhörungsverfahren, hat Gesetzeskraft und bindet sowohl die Behörde als auch die regulierten Parteien“, erklärt Thorn.
Eine interpretative Regel hingegen unterliege nicht diesen Anforderungen, habe keine Gesetzeskraft und erläutere lediglich, wie die Behörde bestehende gesetzliche Bestimmungen verstehe. Das gibt der SEC und der Kryptobranche Flexibilität, sich künftigen regulatorischen Veränderungen anzupassen, da Gerichte nicht rechtlich an diese Politik gebunden sind.
Thorn sieht in dem neuen Ansatz eine dringend benötigte Klarheit für die nächsten 30 Monate. Für eine dauerhafte Regelung müsse jedoch der umstrittene CLARITY Act, ein Gesetzespaket zur Kryptomarktstruktur, endgültig verabschiedet werden.
Der steinige Weg des CLARITY Acts
Der CLARITY Act war im Januar 2025 ins Stocken geraten. Kritik von Unternehmen wie Coinbase und anderen Branchenvertretern richtete sich vor allem gegen das Verbot von Erträgen auf Stablecoin-Guthaben und unzureichenden Schutz für Open-Source-Entwickler. Weitere umstrittene Punkte waren Berichtspflichten und Know-Your-Customer-Kontrollen für den DeFi-Sektor, die diesen de facto lahmlegen könnten.
Am vergangenen Freitag berichtete Politico jedoch von einer vorläufigen Einigung zwischen dem Weißen Haus und Gesetzgebern, um das Gesetzesvorhaben wiederzubeleben. Konkrete Details sind noch nicht bekannt, aber Senatorin Angela Alsoboorks bestätigte, dass die vorläufige Vereinbarung ein Verbot von Erträgen auf „passive“ Stablecoin-Guthaben enthalte.
Für Anleger im DACH-Raum unterstreicht die Entwicklung in den USA die globale Dynamik der Kryptoregulierung. Während hierzulande die MiCA-Verordnung den Rahmen setzt, bleibt die steuerliche Behandlung der verschiedenen Asset-Kategorien – etwa von NFTs oder Stablecoins – eine komplexe Frage für Portfoliomanager.