NY Times identifiziert Adam Back als Satoshi Nakamoto
Die Zeitung sieht im Blockstream-CEO den wahrscheinlichen Bitcoin-Erfinder. Sein angebliches Vermögen von 80 Milliarden Dollar bleibt unangetastet.
Veröffentlicht
16. April 2026

Das größte Rätsel der Kryptowelt scheint gelöst: Die New York Times hat in einer umfangreichen Recherche den britischen Kryptographen Adam Back als wahrscheinlichen Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto identifiziert. Back, CEO des Unternehmens Blockstream und Erfinder des Hashcash-Proof-of-Work-Systems, gilt seit langem als Kandidat in der Community.
Die Zeitung stützt ihre These auf eine tiefgehende Analyse von Schreibstil, technischen Referenzen und dem zeitlichen Ablauf der Bitcoin-Entwicklung vor dessen Veröffentlichung im Jahr 2008. Back selbst hat die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen. Die Identität Nakamotos ist nicht nur eine historische Kuriosität, sondern hat immense finanzielle Implikationen.
Das unberührte Milliardenvermögen
Der Person hinter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto werden schätzungsweise über eine Million Bitcoins zugerechnet, die seit der Genesis des Netzwerks nie bewegt wurden. Bei aktuellen Kursen entspricht dies einem Wert von rund 80 Milliarden US-Dollar. Die Tatsache, dass diese gewaltigen Mittel – verteilt auf mehrere frühe Adressen – seit über einem Jahrzehnt inaktiv sind, gilt vielen als Beweis für Nakamotos Integrität und langfristige Vision.
Eine plötzliche Bewegung auch nur eines Teils dieser Coins könnte den Markt erheblich destabilisieren und würde sofort globale Aufmerksamkeit erregen. Die Passivität dieser Wallets ist ein fundamentaler Bestandteil des Bitcoin-Mythos.
Folgen für die Krypto-Industrie
Sollte die Identifikation zutreffen, hätte dies weitreichende Konsequenzen. Adam Back ist eine der sichtbarsten und einflussreichsten Figuren in der Bitcoin-Entwicklerszene. Seine Firma Blockstream arbeitet an zentralen Protokoll-Erweiterungen wie dem Lightning Network. Die Enthüllung würde seine Autorität untermauern, ihn aber auch einem nie dagewesenen rechtlichen und regulatorischen Druck aussetzen.
Für Anleger hierzulande bleibt die steuerliche Einordnung relevant: Sollte Back je über die Coins verfügen, fielen in Deutschland nach § 23 EStG bei Verkauf nach einer Haltefrist von über einem Jahr keine Steuern auf die Kursgewinne an. Die Spekulation um Satoshi ist damit nicht nur ein technisches, sondern auch ein finanzielles Phänomen.