FCA führt erste Razzia gegen illegale P2P-Krypto-Händler in
Bei koordinierten Durchsuchungen von acht Standorten beschlagnahmt die britische Finanzaufsicht Beweise und stellt Unterlassungsverfügungen zu – im Vorfeld eines umfassenden Regulierungsrahmens ab 2027.
Veröffentlicht
23. April 2026

Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat ihre erste koordinierte Aktion gegen illegale Peer-to-Peer-Kryptogeschäfte durchgeführt. Beamte durchsuchten acht Standorte in London, die im Verdacht stehen, ohne Registrierung zu handeln. An jedem Ort wurden Unterlassungsverfügungen zugestellt.
Behördenübergreifender Schlag
Die Razzia erfolgte gemeinsam mit der Steuerbehörde HM Revenue & Customs und der South West Regional Organised Crime Unit – gestützt auf die britischen Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsregeln. Die FCA betonte, dass es derzeit in Großbritannien keine registrierten Peer-to-Peer-Kryptohändler oder -Plattformen gebe. Jede entsprechende Aktivität sei daher zu prüfen und könne illegal sein.
„Unregistrierte Peer-to-Peer-Kryptohändler in Großbritannien handeln illegal und stellen ein Finanzkriminalitätsrisiko dar“, sagte Steve Smart, Executive Director of Enforcement and Market Oversight bei der FCA.
Ermittler vor Ort wiesen darauf hin, dass solche Händler Kriminellen als Kanal dienen könnten, um illegale Gelder zu bewegen, zu verschleiern und auszugeben.
Ermittlungen laufen
Die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweise fließen nach Angaben der Behörde in mehrere laufende Strafverfahren ein. Die Aktion ist Teil einer verschärften Gangart der FCA gegenüber unregistrierten Krypto-Akteuren. Erst im Februar war die Aufsicht gegen HTX vorgegangen – dem ersten Durchsetzungsverfahren gegen ein Krypto-Unternehmen wegen illegaler Marketingpraktiken unter dem neuen Regime.
Regulierung nimmt Konturen an
Die Razzia erfolgt nur eine Woche, nachdem die FCA eine Konsultation zur nächsten Phase der britischen Krypto-Regulierung gestartet hatte. Diese betrifft unter anderem Regeln für Handelsplattformen, Dealen, Staking und die Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten. Ein umfassender Regulierungsrahmen soll im Oktober 2027 in Kraft treten – für alle Marktteilnehmer eine klare Ansage.
Bedeutung für Anleger
Für Anleger hierzulande zeigt der Fall, wie ernst Aufsichtsbehörden mittlerweile unregulierte Krypto-Aktivitäten nehmen. Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich unter der EU-Verordnung MiCA ab, die auch für deutsche und österreichische Anleger ab 2025 schrittweise greift. Wer auf nicht registrierten P2P-Plattformen handelt, geht zunehmend ein rechtliches Risiko ein.