SEC-Tokenisierungsregel: Peirce stellt klar – keine
Hester Peirce widerspricht Spekulationen über synthetische Token und betont engen Anwendungsbereich – Veröffentlichung der Regel verzögert sich.
Veröffentlicht
23. Mai 2026

Die lang erwartete Regel der US-Börsenaufsicht SEC zur Tokenisierung von Wertpapieren könnte die Finanzmärkte grundlegend verändern. Doch bevor sie überhaupt veröffentlicht ist, schürt sie bereits heftige Debatten. Besonders umstritten: die Befürchtung, sie könnte den Weg für synthetische Token ebnen – also digitale Abbilder von Wertpapieren, die keine Eigentums- oder Stimmrechte verbriefen. SEC-Kommissarin Hester Peirce hat nun ungewöhnlich direkt Gegensteuer gegeben.
Peirce stellt klar: Keine synthetischen Token
In zwei Beiträgen auf der Plattform X am Donnerstag und Freitag dieser Woche stellte Peirce klar, was sie von der kommenden Regel erwartet. „Sie wird im Umfang begrenzt sein und nur den Handel mit digitalen Darstellungen desselben zugrunde liegenden Eigenkapitalwerts ermöglichen, den ein Anleger heute auch am Sekundärmarkt kaufen kann – keine synthetischen Instrumente“, schrieb die für die SEC-eigene Krypto-Taskforce verantwortliche Kommissarin.
Hintergrund: Einem Bericht von Bloomberg News zufolge hatte die SEC zuvor signalisiert, dass sie auch synthetische Token für dezentrale Handelsplattformen zulassen könnte. Peirce reagierte darauf mit deutlichen Worten. Sie schätze das große öffentliche Interesse an der Regel, „aber nicht die Übertreibungen“.
Verzögerung: Regel kommt später als erhofft
Bloomberg hatte zunächst gemeldet, die Regel könnte bereits in dieser Woche veröffentlicht werden. In einer Folgemeldung vom Freitag hieß es jedoch, die Veröffentlichung verzögere sich. Offizielle Gründe nannte die SEC nicht.
Die Tokenisierungsregel gilt als der bislang bedeutendste Schritt der SEC hin zu einem neuen regulatorischen Ansatz für den Kryptohandel. SEC-Vorsitzender Paul Atkins hatte bereits im März angekündigt, die Behörde plane weitreichende Ausnahmen von bestimmten Registrierungspflichten für Krypto-Aktivitäten. Dazu gehören etwa eine vierjährige Schonfrist für Start-ups, eine Ausnahme für Mittelbeschaffung bis zu 75 Millionen US-Dollar in zwölf Monaten sowie ein Safe Harbor für bestimmte Krypto-Assets, die sonst als Wertpapiere eingestuft werden könnten.
„Nur der Kongress kann sicherstellen, dass die Regulierung in diesem Bereich durch eine umfassende Marktstrukturgesetzgebung zukunftssicher ist“, sagte Atkins im März. Er verwies auf das geplante Digital Asset Market Clarity Act.
Bedeutung für Anleger
Die Debatte zeigt, wie sensibel das Thema Tokenisierung ist. Für Anleger im deutschsprachigen Raum bleibt die Entwicklung relevant: Sollte die SEC synthetische Token erlauben, könnten diese auch über europäische Plattformen handelbar werden – mit potenziell weitreichenden steuerlichen Implikationen. Das Bundesfinanzministerium und die BaFin beobachten die US-Entwicklung genau, eigene Regeln zur Tokenisierung sind in der EU durch MiCA bereits abgesteckt. Ob synthetische Token darunter fallen, bleibt abzuwarten.