SEC definiert klare Grenzen: Die meisten Krypto-Assets sind
Die US-Börsenaufsicht stellt mit einem neuen Interpretationsrahmen und geplanten Regeln Weichen für die Branche. Staking, Airdrops und Mining werden explizit adressiert.
Autor
Markus HoffmannChefredakteur
Markus berichtet seit 2017 über Bitcoin, Ethereum und institutionelle Krypto-Adoption. Er hält einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften der Universität Mannheim und lebt in Frankfurt am Main.
Veröffentlicht
18. März 2026

Die US-Börsenaufsicht SEC hat einen lang erwarteten Schritt getan: Sie hat klargestellt, dass die meisten Krypto-Assets nicht unter die bestehenden Wertpapiergesetze fallen. SEC-Vorsitzender Paul Atkins stellte auf dem DC Blockchain Summit einen neuen Interpretationsrahmen vor, der jahrelange Rechtsunsicherheit beenden soll.
Klare Kategorisierung durch die SEC
Der neue Ansatz teilt digitale Assets in Kategorien ein. Als nicht Wertpapiere gelten demnach digitale Rohstoffe (Digital Commodities), digitale Sammlerstücke, digitale Werkzeuge und Zahlungs-Stablecoins. Lediglich tokenisierte Formen traditioneller Wertpapiere – sogenannte digitale Wertpapiere – bleiben eindeutig der SEC-Aufsicht unterstellt. Diese Einordnung erfolgt im Kontext des vorgeschlagenen GENIUS Act.
Die begleitende Leitlinie der Behörde behandelt zudem spezifische Aktivitäten wie Bitcoin-Mining, Airdrops und das Staking von Protokollen. Dies gibt Projekten in diesen Bereichen mehr Planungssicherheit.
Wann bleibt ein Asset doch ein Wertpapier?
Atkins betonte eine wichtige Nuance: Ein Krypto-Asset, das per se kein Wertpapier ist, kann dennoch unter die Gesetze fallen, wenn es im Rahmen eines Investmentvertrags angeboten und verkauft wird. Der neue Rahmen soll nun definieren, wann ein solcher Vertrag endet. Sind die wesentlichen unternehmerischen Leistungen abgeschlossen oder dauerhaft eingestellt, könnte das zugrundeliegende Asset aus der Zuständigkeit der SEC entlassen werden.
Ein Schlüsselelement ist dabei die Transparenz: Projektteams müssen die mit ihren Leistungen verbundenen Zusagen und Versprechen klar offenlegen, damit Käufer verstehen, welche Rechte sie erwerben.
Neue Regeln für Fundraising und Compliance
Über die Interpretation hinaus skizzierte Atkins eine umfassendere Regulierungsvision mit dem Arbeitstitel „Regulation Crypto Assets“. Diese soll konforme Wege für Emittenten und Entwickler ebnen. Vorgeschlagen werden:
- Eine Startup-Ausnahme, die es Entwicklern ermöglicht, über bis zu vier Jahre hinweg bis zu 5 Millionen US-Dollar einzusammeln.
- Eine Fundraising-Ausnahme für bis zu 75 Millionen US-Dollar innerhalb von 12 Monaten, verbunden mit Offenlegungspflichten.
- Ein „Safe Harbor“ für Investmentverträge, der mehr Rechtssicherheit darüber schafft, wann bestimmte Krypto-Assets nicht mehr den Wertpapiergesetzen unterliegen.
Atkins kündigte an, die Kommission werde in den kommenden Wochen erwägen, einen entsprechenden Vorschlag zur öffentlichen Kommentierung zu veröffentlichen.
Rolle des Kongresses bleibt zentral
Trotz dieser regulatorischen Eigeninitiative betonte der SEC-Chef, dass nur der Kongress durch umfassende Marktstrukturgesetze eine dauerhafte und zukunftssichere Regulierung schaffen könne. Er verwies auf die parteiübergreifenden Arbeiten im Kapitol und nannte insbesondere den CLARITY Act als Grundlage für den von ihm beschriebenen Rahmen.
Für Anleger und Projekte im DACH-Raum ist diese Entwicklung vor allem als wichtiger Präzedenzfall und Trendindikator zu werten. Während die EU mit MiCA einen eigenen, strengeren Ansatz verfolgt, könnte die US-Entwicklung langfristig auch internationale Standards mitbeeinflussen. Die steuerliche Behandlung in Deutschland (§ 22 EStG) bleibt davon zunächst unberührt und orientiert sich weiter an der Klassifizierung als privates Veräußerungsgeschäft oder Gewerbebetrieb.