SEC definiert Krypto-Kategorien und plant Safe-Harbor-Regel
Die US-Börsenaufsicht klassifiziert digitale Assets in fünf Gruppen und erwägt Ausnahmeregelungen für Startups. Die Unterscheidung zwischen Wertpapier und Ware bleibt zentral.
Autor
Felix SchneiderRedakteur
Felix ist Spezialist für Krypto-Sicherheit, Hardware-Wallets und Börsen-Vergleiche. Er testet regelmäßig neue Produkte und schreibt praxisnahe Guides für Einsteiger und erfahrene Anleger.
Veröffentlicht
18. März 2026
Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine lang erwartete Klarstellung vorgelegt. In einer gemeinsamen Interpretation mit der Rohstoffaufsicht CFTC definiert sie, welche digitalen Assets als Wertpapiere gelten und wie ein „Nicht-Wertpapier“ unter bestimmten Bedingungen in diese Kategorie fallen kann.
Fünf Kategorien für digitale Assets
Die Behörden unterteilen Krypto-Token in fünf Gruppen: digitale Rohstoffe (Commodities), digitale Sammlerstücke, digitale Werkzeuge, Stablecoins und digitale Wertpapiere. Die Bundeswertpapiergesetze sollen nach dieser Lesart nur auf die letzte Kategorie, die digitalen Wertpapiere, Anwendung finden.
Die entscheidende Nuance: Ein ursprünglich als „Nicht-Wertpapier“ eingestufter Token kann unter Wertpapierrecht fallen, wenn der Emittent ihn mit der Aussicht auf Gewinn aus einem gemeinsamen Unternehmen bewirbt. Diese „Howey“-Prüfung bleibt damit der zentrale Test.
Safe Harbor für Krypto-Startups im Gespräch
Parallel zur Klassifizierung brachte SEC-Vorsitzender Paul Atkins eine konkrete regulatorische Lockerung ins Spiel. Auf einer Veranstaltung der Digital Chamber forderte er, über eine maßgeschneiderte „Startup-Ausnahme“ nachzudenken.
„Es ist längst an der Zeit, dass wir aufhören, das Problem zu diagnostizieren, und anfangen, die Lösung zu liefern“, sagte Atkins.
Sein Vorschlag: Krypto-Unternehmen sollten für eine bestimmte Zeit oder bis zur Erreichung einer bestimmten Kapitalschwelle von den Registrierungspflichten der SEC befreit werden, um Kapital leichter beschaffen zu können. Ein entsprechender Entwurf für eine Safe-Harbor-Regelung soll in den kommenden Wochen zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht werden.
Langjährige Forderung der Branche
Die Kryptobranche argumentiert seit Jahren, dass die bestehenden US-Vorschriften für digitale Assets unpassend sind. Sie fordert vom Kongress und den Aufsichtsbehörden klare neue Regeln, die festlegen, wann ein Token ein Wertpapier, eine Ware oder etwas anderes – wie ein Stablecoin – ist. Die aktuelle Interpretation der SEC ist ein Schritt in diese Richtung, ersetzt aber kein umfassendes Gesetz.
Für Anleger im DACH-Raum unterstreicht die Entwicklung erneut die Bedeutung der richtigen rechtlichen Einordnung eines Assets – nicht nur in den USA, sondern auch im Hinblick auf die anstehende MiCA-Regulierung der EU. Die steuerliche Behandlung in Deutschland (§ 22 EStG) hängt maßgeblich davon ab, ob ein Token als Wertpapier oder als sonstiges Wirtschaftsgut klassifiziert wird.