KeyInside patentiert QR-Zahlung mit Stablecoins für den Handel
Die südkoreanische Firma macht Stablecoin-Zahlungen an der Kasse möglich – ohne zusätzliche App oder Wallet-Wechsel. Das Patent setzt auf universelle WEB3-Wallets und CPM-QR.
Veröffentlicht
2. Juni 2026

Die südkoreanische Firma KeyInside, Entwickler der Blockchain-Punktplattform MiL.k, hat eine neue Zahlungstechnologie für Offline-Zahlungen mit Stablecoins vorgestellt. Das Unternehmen ließ das Verfahren patentieren.
Der Clou: Die Lösung kommt ohne eine spezielle Wallet aus. Stattdessen können gängige WEB3-Wallets wie MetaMask direkt genutzt werden – ohne dass der Kunde eine separate App installieren muss. Der Zahlungsablauf folgt dem CPM-Prinzip (Customer Presented Mode): Der Kunde generiert auf seinem Gerät einen QR-Code, den das POS-Terminal des Händlers scannt. Ein Wallet-Signatur genügt, die Zahlung ist abgeschlossen. Kein Adresseingeben, kein Betrag-Tippen.
Einfach für den Handel
Für Händler ist die Hürde niedrig. Das bestehende Kassensystem bleibt unangetastet. Es muss kein neues Terminal angeschafft und keine Systemumstellung vorgenommen werden. Die Transaktionen laufen über einen Payment Gateway (PG) – ähnlich wie bei herkömmlichen Kartenzahlungen. Die Buchhaltung wird über den bestehenden PG-Dienstleister abgewickelt.
Damit zielt die Technologie mitten in eine regulatorische Neuordnung: Weltweit werden die Regeln für Stablecoins verschärft. In der EU tritt mit der MiCA-Verordnung ein einheitlicher Rechtsrahmen in Kraft. KeyInside positioniert sich mit dieser Patentanmeldung als Anbieter, der die praktische Nutzung von Stablecoins im Alltag voranbringen will – pünktlich zur zunehmenden Regulierung.
Fokus auf reale Anwendungen
„Wir konzentrieren uns darauf, Blockchain-Dienste zu erweitern, die im echten Leben erfahrbar sind“, zitierte das Unternehmen einen Sprecher. Man plane „die Entwicklung verschiedener Dienste zur Popularisierung der WEB3-Technologie“. Über die Zahlung hinaus forscht KeyInside an weiteren WEB3-Anwendungen.
Der Vorstoß fällt in eine Zeit, in der Zahlungsdienstleister und Händler nach einfachen, regulatorisch konformen Wegen suchen, um Kryptowährungen im Massenzahlungsverkehr zu integrieren. Ob sich die Lösung gegen etablierte Kartendienste und konkurrierende Krypto-Zahlungsprotokolle durchsetzt, wird sich zeigen müssen. Für Anleger hierzulande ist vor allem die steuerliche Einordnung solcher Transaktionen nach § 23 EStG relevant – ein Aspekt, den der Gesetzgeber bei der fortschreitenden technischen Entwicklung im Blick behalten sollte.