Ripple drängt SEC: Stablecoins als vollwertiges Collateral
In einem Schreiben an die SEC Crypto Task Force fordert Ripple klare Regeln für Stablecoins, eine Gleichbehandlung von XRP mit BTC und ETH sowie die on-chain-Registry als alleinigen Rechtsnachweis.
Veröffentlicht
28. Mai 2026

Ripple erhöht den Druck auf die US-Börsenaufsicht. In einem am 22. Mai 2026 an die SEC Crypto Task Force gesendeten Folgeschreiben fordert das Unternehmen eine grundlegende Überarbeitung der regulatorischen Behandlung von Stablecoins, tokenisierten Wertpapieren und Krypto-Assets, die nicht als Wertpapiere gelten. Die Vorlage, die über den X-Account BankXRP bekannt wurde, markiert den nächsten Schritt in Ripples langjährigem Ringen um regulatorische Klarheit in den USA.
Drei zentrale Forderungen
Das Schreiben, das im Anschluss an ein Treffen mit der Task Force am 20. März 2026 verfasst wurde, adressiert mehrere Kernfragen. An erster Stelle steht die Behandlung von Stablecoins als Sicherheit (Collateral) unter der Broker-Dealer-Regel Rule 15c3-1. Ripple argumentiert, dass die aktuellen Eigenkapitalanforderungen den Einsatz von Stablecoins für regulierte Intermediate wirtschaftlich unattraktiv machen. Konkret schlägt das Unternehmen eine Änderung der Kunden-schutzregel Rule 15c3-3 vor: Stablecoins, die für Zahlungen und Abwicklung genutzt werden, sollen in eine neue Kategorie – „Qualified Payment Stablecoins“ – eingeordnet werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Behandlung von Krypto-Assets, die nicht als Wertpapiere gelten. Bislang hatten nur Bitcoin und Ethereum einen privilegierten Status. Ripple verlangt, dass auch andere Non-Securities wie XRP die gleiche regulatorische Behandlung erhalten. Konkret soll die SEC ihre FAQ zu Krypto-Aktivitäten überarbeiten und Frage 4 so erweitern, dass alle Non-Securities, die als „readily marketable“ gelten, erfasst werden. Obwohl XRP im sichtbaren Teil des Schreibens nicht namentlich genannt wird, ist die Stoßrichtung eindeutig.
0%-Haircut für Stablecoins gefordert
Besonders konkret wird Ripple bei der Frage der sogenannten Haircuts – Sicherheitsabschläge, die Broker-Dealer auf ihre Collateral-Bestände anwenden müssen. Das Unternehmen legt eine eigene Analyse vor, wonach ein Abschlag von 2 % für Stablecoins „strafend“ sei. Ripple fordert einen 0%-Haircut, sofern eine Mint-Burn-Beziehung zwischen Broker-Dealer und Emittent besteht. Für Firmen, die tokenisierte Abwicklungen betreiben, wäre dies ein entscheidender Faktor: Der Abschlag bestimmt maßgeblich, ob Stablecoins in großem Stil als Sicherheit nutzbar sind.
On-Chain als alleiniger Rechtsnachweis
Die vielleicht grundsätzlichste Forderung betrifft die Frage, welche Registrierung bei tokenisierten Vermögenswerten rechtlich maßgeblich ist. Ripple bittet die SEC klarzustellen, ob die On-Chain-Registry oder eine parallele Off-Chain-Datenbank den Eigentumsnachweis bestimmt. Die Antwort des Unternehmens ist eindeutig: „Bezeichnen Sie die On-Chain-Registry als das alleinige autoritative Rechtsregister.“ Damit ließe sich laut Ripple die „Dual-Registry-Ambiguität“ bei digitalen Zwillingsstrukturen beseitigen.
Der Account BankXRP formulierte die Gangart aggressiver: „Ripple fragt nicht mehr. Sie sagen, wie es läuft.“ Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung notierte XRP bei 1,33 US-Dollar und zeigte sich in einem Seitwärtstrend.
Bedeutung für den DACH-Raum
Für deutsche und österreichische Anleger ist die Entwicklung besonders relevant, da die SEC-Entscheidungen oft als Blaupause für europäische Regulierungen unter MiCA dienen. Sollte die SEC Stablecoins als vollwertiges Collateral anerkennen, dürfte dies auch die Diskussion bei der BaFin zur Behandlung von Krypto-Sicherheiten in der Bankenbilanz beeinflussen. Für XRP-Investoren hierzulande bleibt zudem die steuerliche Einordnung relevant: Ein klarstellendes SEC-Votum zur Non-Security-Eigenschaft von XRP könnte die Haltefrist-Optionen im Privatvermögen (§ 23 EStG) langfristig erleichtern.